Das Ehepaar Anton und Christa Schlecker wurde im Jahre 1998 per Strafbefehl durch das Landgericht Stuttgart zu einer Freiheitsstrafe von je zehn Monaten auf Bewährung und zu einer Geldstrafe in Höhe von einer Million Euro verurteilt, weil den Schlecker-Beschäftigten vorgetäuscht worden war, sie würden nach Tarif bezahlt werden. Tatsächlich lagen die Löhne niedriger, was das Gericht als Betrug wertete.
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